Es ist ein ebenso sympathischer wie häufiger Wunsch eines Ehepaars, dass im Todesfall des einen der andere Ehegatte möglichst in den bisherigen Lebensverhältnissen weiterleben kann.
Dieses Ziel können Sie mit einer gegenseitigen Meistbegünstigung des Ehegatten in einem Ehevertrag- und Erbvertrag erreichen. Hier werden die Errungenschaft aus der Ehe und das Erbe mit dem Todesfall auf den anderen Gatten zu Eigentum oder Nutzniessung übertragen.
Eine solche Meistbegünstigung ist möglich, wenn (nur) gemeinsame Kinder die gesetzlichen Erben sind. Bei diesem Vertrag sind überdies Gestaltungsvarianten möglich, die eine eingehende Beratung als lohnenswert erscheinen lassen.