Dieses Seminar richtet sich an neue Mitarbeitende in den Einwohnerdiensten und an solche, die ihr Wissen und ihre Erfahrung mit den aktuellen Rechtsgrundlagen des Melderechts und der Gerichtspraxis abgleichen wollen.
Dieses Seminar bietet anhand von bewährten Unterlagen und der Anwendung auf die häufigsten Anwendungsfälle einen raschen und zuverlässigen Überblick über das kantonale Melderecht.
Peter Rütimann, lic. iur., Rechtsanwalt Winterthur / 1. Vizepräsident des Bezirksrates Winterthur
Rechtskonsulent und Ausbilder des Verbandes Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED)
09.00 – 09.45 Die Rechtsgrundlagen des Melderechts
• Bundesverfassung und Registerharmonisierungsgesetz
• Die kantonalen Grundlagen des Melderechts
09.45 – 10.15 Kaffeepause
10.15 – 12.00 Niederlassung und Aufenthalt
• Die Begriffe von Niederlassung und Aufenthalt
• Wann Niederlassung - Wann Aufenthalt?
• Die Bedeutung des ZGB bei der Bestimmung des Wohnsitzes
12.00 – 13.15 Mittagessen
13.15 – 14.30 Spezialdomizile
• Alters- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften
• Fahrende, Schausteller, Weltenbummler
• Kollektivhaushalte mit und ohne Meldepflicht
• Abgeleitete Wohnsitze (Unmündige, Bevormundete, Umfassend Verbeiständete)
14.30 – 14.45 Biopause
14.45 - 15.30 Datenschutz
• Auskunftserteilung mit und ohne Angabe eines besonderen Interesses
• Adresssperre und deren Durchbrechung
15.30 - 16.00 Gemeinsamer Streifzug durch das kantonale Gesetz über das Melderecht
16.00 - 16.15 Seminarauswertung und Abschluss
Winterthur: | 10. November 2023 | Haus im Innern Lind (SG, TG, SH, ZH) | |
Walenstadt: | 1. Dezember 2023 | Hotel Seehof (SG, GL, GR, ZH) | |
Olten: | 12. Januar 2024 | Hotel Aarhof (SO, AG, BE, BL, BS, FR) | |
Luzern: | 19. Januar 2024 | Hotel Waldstätterhof (ZG, SZ, LU, NW, OW, UR) | |
Sissach: | 2. Februar 2024 | Landwirtschaftliche Schule Ebenrain (BS, BL, SO, AG) |
475 Franken pro Teilnehmer/in
Die Kosten beinhalten Seminarkosten, Dokumentation und Verpflegung
(Mittagessen und Kaffeepausen)
430 Franken pro Teilnehmer/in
für VSED-Mitgliedsgemeinden
375 Franken pro Teilnehmer/in
bei mehreren Anmeldungen pro Gemeinde
Rücktrittsbedingungen:
• Abmeldung 12 - 4 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung 4 - 1 Woche(n) vor Seminarbeginn: 50% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung weniger als 1 Woche vor Seminarbeginn: 100% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
Liegt eine schriftliche Bestätigung für die Erkrankung an Corona / Quarantänepflicht oder ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vor, so besteht die Möglichkeit, ein anderes Seminar zu besuchen. Ansonsten ist der Kursbetrag fällig.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Pro Seminar können maximal 20 Teilnehmende berücksichtigt werden.
RA Peter Rütimann
Rütimann Rechtsanwälte
In Kooperation mit dem VSED
Lindstrasse 6
Postfach 2223
8401 Winterthur
Tel. 052 269 11 00
Fax 052 269 11 09
E-Mail: kanzlei
Website: www.lind.team